Infos zur Feier der Firmung am 12. September

Liebe Firmlinge,

in großen Schritten geht es auf Eure Firmung zu. Am 12. September 2021 findet die Feier der Firmung in der St. Felizitas Kirche in Lüdinghausen statt. Wie bereits angekündigt, wird es an diesem Tag zwei Gottesdienste geben, auf die wir Euch aufteilen (müssen). 

Die Uhrzeiten der beiden Gottesdienste sind:

  • 12. September um 9 Uhr
  • 12. September um 11:30 Uhr

Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen möchten wir Euch nach Möglichkeit in zwei ungefähr gleichgroße Gruppen einteilen, sodass eine Gruppe 1 am ersten Gottesdienst und dementsprechend die Gruppe 2 am zweiten Gottesdienst teilnimmt. Ob Euch beide Termine passen würden, oder eine von beiden Uhrzeiten besser für Euch ist, könnt ihr auf der Anmeldung zur Firmung angeben.

Anmeldung zur Firmung

Um an der Firmung im September teilnehmen zu dürfen, müsst ihr einen Anmeldezettel ausfüllen und unterschrieben in den Briefkasten des Pfarrbüros einwerfen. 

Mit Eurer Anmeldung bestätigt ihr, dass ihr gefirmt werden möchtet (was nicht heißt, dass ihr Euch nicht noch kurz vorher umentscheiden könntet.) Wir benötigen Eure schriftliche Anmeldung aber vor allem aus organisatorischen Gründen.

Das Formular zur Anmeldung findet ihr unten als Download. Bitte füllt es zusammen mit Euren Eltern / einem Elternteil aus und gebt es dann bis zum 15.8. am Pfarrbüro (Briefkasten-Einwurf) ab.

Organisatorisches zur Firmfeier

Zum jetzigen Zeitpunkt sind aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen noch ein paar Dinge offen. Unter Vorbehalt möchte ich aber schon jetzt die folgenden Hinweise geben:

 

  • Es gibt zwei Firm-Gottesdienste. Auf diese beiden Termine werden alle Firmlinge aufgeteilt.
  • Jeder Firmling erhält für sich und seine Familie eine eigene Bank / Sitzreihe in der auch der Pate / die Patin sitzen darf.
  • pro Bank sind maximal 5 Plätze zugelassen (Änderung vorbehalten), sodass bei der Firmfeier insgesamt maximal ca. 150 Personen anwesend sein werden.
  • Alle Beteiligten müssen sich darauf einstellen, dass sie entweder getestet, genesen oder geimpft kommen und dies unter Umständen nachweisen müssen.
  • Es wird (sehr wahrscheinlich) keinen gemeinsamen Einzug in die Kirche geben.
  • Zur Spendung der Firmung kommen die Firmlinge einzeln mit ihrem Paten (oder Patenersatz) im Abstand von 1,5m nach vorne.
  • Wann genau eine (medizinische/FFP2-) Maske zu tragen ist, wird zum Zeitpunkt der Firmung entschieden. Nach jetzigem Stand wird beim Betreten und Verlassen der Kirche empfohlen, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Die Firmgottesdienste finden, sofern der Pfarreirat dies nicht anders beschließt, ohne gemeinsames Singen und ohne Messdiener statt.
  • Für die Gottesdienste in der Kirche gilt die Pflicht eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Von allen anwesenden Personen werden mit deren Einverständnis Name, Adresse und Telefonnummer sowie den Zeitraum des Aufenthalts schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Die Daten werden vor dem Zugriff Unbefugter gesichert und nach Ablauf von vier Wochen vollständig vernichtet.
  • Vor und nach dem Gottesdienst sollte es zu keinen Versammlungen auf dem Kirchplatz kommen.
Diese Richtlinien können sich noch ändern und gelten unter Vorbehalt. Sie sollen eine Vorstellung davon geben, unter welchen Umständen die Firmfeier eventuell abläuft und zu einer Entscheidung für oder gegen die Teilnahme führen. Wer aufgrund dieser Einschränkungen lieber zu einem späteren Zeitpunkt gefirmt werden möchte, meldet sich bitte bei Pastoralreferent Thorsten Neuhaus.